Einspeisevergütung 2023
Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2023
Am 30.07.2022 trat eine Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in Kraft.
Ab 01.01.2023 gilt:
- Die Regel, dass nur maximal 70 % der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett. Es gibt für diese Anlagen also keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Für bereits bestehende Anlagen gilt die Wirkleistungsbegrenzung jedoch weiterhin.
- Mit der Neufassung des EEG werden erstmals auch Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach angebracht werden, sondern an anderen Stellen, zum Beispiel auf der Garage oder im Garten. Voraussetzung für die Förderung ist aber ein Nachweis darüber, dass das Hausdach für die Photovoltaikanlage ungeeignet ist.
- Jenseits des Privathaushaltes, werden auch Solaranlagen über Parkplätzen, landwirtschaftlichen Flächen und Moorböden gefördert werden.
- Ab 2023 werden Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit sein. Bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp. Damit entfällt für fast alle Solaranlagen auf privaten Hausdächern die Einkommens- und Gewerbesteuer.
- Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Es reicht, wenn Elektroinstallateure das übernehmen.
- Die neuen, höheren Einspeisevergütungssätze ist bei Volleinspeisung immer höher als bei Teileinspeisung.
- Teileinspeisung bedeutet, dass ein Teil des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch selbst genutzt wird.
- Es gibt neue, höhere Vergütungssätze für alle Solaranlagen, welche ab dem 30.07.2022 in Betrieb gegangen sind.
- Ist die Solaranlage bis 10 kWp groß, erhält der Betreiber bei Teileinspeisung 8,2 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 13,0 Cent pro kWh. Betreiber von Anlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp erhalten ebenfalls 8,2 Cent pro kWh auf die ersten zehn kWp. Für den Anlagenteil ab 10 kWp gibt es dann 7,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
- Am 27.09.2022 hat die EU-Kommission diese neuen Vergütungssätze genehmigt. Sie sollen bis 2024 konstant bleiben und dann halbjährlich um ein Prozent sinken. Bisher ist die Einspeisevergütung jeden Monat von der Bundesnetzagentur neu berechnet worden, was eine monatliche Degression der Vergütungshöhe bedeutet hatte.
- Flexi-Modell :
Eine größere Änderung im EEG betrifft die Unterscheidung zwischen Solaranlagen, die teilweise für die eigene Stromerzeugung genutzt werden und nur einen Teil der erzeugten Energie ins öffentliche Stromnetz einspeisen (Teileinspeisung) und solchen, die die gesamte erzeugte Energie einspeisen und nicht für den Eigenbedarf genutzt werden (Volleinspeisung). Betreiber können ihr Modell von nun an jedes Jahr wechseln. - Es ist zukünftig möglich, zwei Photovoltaikanlagen auf ein- und demselben Hausdach zu installieren. Betreiber können innerhalb von 12 Monaten eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung und eine zur Teileinspeisung anmelden, die dann unabhängig voneinander mit verschiedenen Einspeisevergütungen laufen. Vorher war eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren vorgegeben.
Jahreshauptversammlung 2022
Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung, am
Mittwoch, den 09. November 2022
um 19:00 Uhr
im Gasthaus Gutmann in Eichstätt
Tagesordnung
- Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands mit Kassenbericht für den Zeitraum
vom 16.09.2021bis zum 09.11.2022 - Diskussion zum Bericht und Antrag auf Entlastung des Vorstands
- Informationen zu den Arbeitskreisen und zur Energieberatung
- Vorhaben und Anregungen dazu für das nächste Jahr
- Sonstiges
Nach der Satzung können bis spätestens 7 Tage vor dem Versammlungstermin beim Vorstand schriftlich Anträge eingereicht werden. Postanschrift: Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. c/o Josef Loderer Luitpoldstr. 7 in 85072 Eichstätt, Email-Adresse: kontakt@eb-ei.de
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Die Kraft der Sonne nutzen
Gefühlt seit Wochen scheint die Sonne ununterbrochen. Während Sonnenanbeter das Wetter in vollen Zügen genießen, verstecken sich viele Hitzegeplagte lieber in verdunkelten Innenräumen. Ein jeder von uns kann derzeit am eigenen Körper erleben, wie viel Energie in der Sonne steckt zu. Wie man sich diese Energie zu nutzen machen kann, zeigt das Solarpotentialkataster, welches das Landratsamt Eichstätt nun im Rahmen eines digitalen Energienutzungsplanes erstellen lassen hat.
Hürdenabbau bei PV-Freiflächenanlagen
Das Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. unterstüzt den Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Zwecke der Erzeugung erneuerbarer Energien von Herrn Wirtschaftprüfer Bernhard J. Rittler und Herrn Ernst Gossert von der ECOVIS BayLa-Union Steuerberatungsgesellschaft.
Hier geht es zum Text der Initiative:
Ostermarkt 2022 in Eichstätt
Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer und Helfer.
Der Wind dreht sich
DK von Markus Messner
Eichstätt – Die 10-H-Regel hat die Windkraft in Bayern abgewürgt. Entsprechend ruhig war es in den vergangenen Jahren im Landkreis Eichstätt auf diesem Sektor. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Der neue Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat klargemacht, was er von einer Verhinderungsplanung hält: nichts. Bernd Weber (SPD), der Vorsitzende des Klima- und Energiebeirats im Landkreis, geht davon aus, dass die 10-H-Regel in diesem Jahr fallen wird. Mehr noch: Der Experte weiß, dass die Investoren bereits in den Startlöchern stehen und fertige Pläne in der Schublade haben. Dort schlummerten sie in den vergangenen Jahren. Weber ist sich sicher: Sobald sich die Gelegenheit ergibt, treten die Investoren auf den Plan. Und das könnte schneller sein als gedacht.
Investoren steigen wieder ein
Das würde zu einer Situation führen, die der Kommunalpolitiker gerne vermeiden möchte. Nämlich, dass Investoren von außen mit ihren Plänen für Windkraftanlagen auf die Gemeinden zukommen. Weber sieht die Gefahr, dass die Kommunenüberrascht werden, weil sie unvorbereitet sind. „Viele haben sich in den vergangenen Jahren hinter der 10-H-Regel versteckt“, sagt Weber. „Das war einfach und bequem.“ Doch damit dürfte eben bald Schluss sein. Aus diesem Grund wird es aus seiner Sicht höchste Zeit, aktiv zu werden. Er will die Windkraft in der nächsten Sitzung des Klimabeirats zum Schwerpunkt machen. Zu besprechen gibt es genug. Denn das Thema Windkraft ist in den vergangenen Jahren alles Experte Bernd Weber erwartet, dass die 10-H-Regel noch in diesem Jahr fällt andere als optimal gelaufen im Landkreis. Dabei gebe es in der Fläche genug geeignete Gebiete für solche Anlagen. Aber da gilt es gleich mehrere Punkte zu berücksichtigen. Für Weber ist es unumgänglich, dass Windräder gemeinsam mit den Bürgern entwickelt werden. Das fördert zum einen die Akzeptanz und zum anderen lässt es die Wertschöpfung in der Region. Er hält ein Windrad für eine vergleichsweise sichere Geldanlage, die gute Rendite abwirft. Das gelte aber erst, schränkt Weber ein, wenn die Baugenehmigung vorliege. Bis dahin, also während der Projektierung, gebe es viele Fallstricke, die ein solches Vorhaben verhindern können. Das Thema Natur- und Umweltschutz muss ebenso berücksichtigt werden wie etwa diverse Erdbebenmessstationen im Landkreis. Die vor einigen Jahren gescheiterte Energiegenossenschaft in Böhmfeld mag als mahnendes Beispiel dienen. Weber ist auch dafür, die Höhenbeschränkung, die für den Naturpark Altmühltal gilt, zu überdenken – auch wenn er weiß, dass er sich damit nicht überall Freunde macht. Den Grundgedanken, dass man von der Tallage aus kein Windrad sehen sollte, hält er nicht per se für falsch. Denn natürlich sei es wichtig, den Naturpark zu schützen. Diese Höhenbeschränkung dann aber flächendeckend anzuwenden, ist aus seiner Sicht keine Lösung. Er plädiert für eine Einzelfallprüfung. Weitere Hürden für Windkraftanlagen sind die Sperrgebiete, die sich etwa durch die militärischen Anlagen in Neuburg und Manching auch auf den Landkreis auswirken. „Das ist aber alles in den Griff zu bekommen“, sagt er. Weber würde gerne vermeiden, dass er in einigen Jahren viele einzelne Windräder wild verteilt im Landkreis sieht. Das helfe niemandem.
Die Bürgermeister wachrütteln
Deswegen will er jetzt die Bürgermeister wachrütteln und auf das Thema aufmerksam machen. Es gelte, gemeinsam einen Regionalplan zu entwickeln, wo Windräder entstehen können, am liebsten gleich ein ganzer Windpark, je nach Größe mit mindestens fünf bis zu 25 Anlagen. Weber verweist auf das Vorzeigeprojekt im Raitenbucher Forst, wo vor wenigen Jahren der größte Waldwindpark Bayerns entstand. Weber zählt weitere Vorteile der Windenergie wie den relativ geringen Flächenverbrauch im Vergleich zu Photovoltaikanlagen auf. Er sieht zudem Anknüpfungspunkte mit der Wasserstoffregion Ingolstadt. Bei einem Windpark mit vielen Anlagen könnte überschüssiger Strom zur Produktion von Wasserstoff verwendet werden. „Die Uhr tickt“, sagt Weber und will aufs Tempo drücken. Denn im Gegensatz zu manchen Investoren haben die Verantwortlichen im Landkreis noch keinen fertigen Plan in der Schublade.
EK Samstag/Sonntag, 12./13. Februar 2022
Frohe Weihnachten
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.