Hürdenabbau bei PV-Freiflächenanlagen

Das Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. unterstüzt den Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Zwecke der Erzeugung erneuerbarer Energien von Herrn Wirtschaftprüfer Bernhard J. Rittler und Herrn Ernst Gossert von der ECOVIS BayLa-Union Steuerberatungsgesellschaft.

Hier geht es zum Text der Initiative:

Ecovis_Gesetzesentwurf_PV_Freiflächen

Der Wind dreht sich

DK von Markus Messner

Eichstätt – Die 10-H-Regel hat die Windkraft in Bayern abgewürgt. Entsprechend ruhig war es in den vergangenen Jahren im Landkreis Eichstätt auf diesem Sektor. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Der neue Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat klargemacht, was er von einer Verhinderungsplanung hält: nichts. Bernd Weber (SPD), der Vorsitzende des Klima- und Energiebeirats im Landkreis, geht davon aus, dass die 10-H-Regel in diesem Jahr fallen wird. Mehr noch: Der Experte weiß, dass die Investoren bereits in den Startlöchern stehen und fertige Pläne in der Schublade haben. Dort schlummerten sie in den vergangenen Jahren. Weber ist sich sicher: Sobald sich die Gelegenheit ergibt, treten die Investoren auf den Plan. Und das könnte schneller sein als gedacht.

Investoren steigen wieder ein
Das würde zu einer Situation führen, die der Kommunalpolitiker gerne vermeiden möchte. Nämlich, dass Investoren von außen mit ihren Plänen für Windkraftanlagen auf die Gemeinden zukommen. Weber sieht die Gefahr, dass die Kommunenüberrascht werden, weil sie unvorbereitet sind. „Viele haben sich in den vergangenen Jahren hinter der 10-H-Regel versteckt“, sagt Weber. „Das war einfach und bequem.“ Doch damit dürfte eben bald Schluss sein. Aus diesem Grund wird es aus seiner Sicht höchste Zeit, aktiv zu werden. Er will die Windkraft in der nächsten Sitzung des Klimabeirats zum Schwerpunkt machen. Zu besprechen gibt es genug. Denn das Thema Windkraft ist in den vergangenen Jahren alles Experte Bernd Weber erwartet, dass die 10-H-Regel noch in diesem Jahr fällt andere als optimal gelaufen im Landkreis. Dabei gebe es in der Fläche genug geeignete Gebiete für solche Anlagen. Aber da gilt es gleich mehrere Punkte zu berücksichtigen. Für Weber ist es unumgänglich, dass Windräder gemeinsam mit den Bürgern entwickelt werden. Das fördert zum einen die Akzeptanz und zum anderen lässt es die Wertschöpfung in der Region. Er hält ein Windrad für eine vergleichsweise sichere Geldanlage, die gute Rendite abwirft. Das gelte aber erst, schränkt Weber ein, wenn die Baugenehmigung vorliege. Bis dahin, also während der Projektierung, gebe es viele Fallstricke, die ein solches Vorhaben verhindern können. Das Thema Natur- und Umweltschutz muss ebenso berücksichtigt werden wie etwa diverse Erdbebenmessstationen im Landkreis. Die vor einigen Jahren gescheiterte Energiegenossenschaft in Böhmfeld mag als mahnendes Beispiel dienen. Weber ist auch dafür, die Höhenbeschränkung, die für den Naturpark Altmühltal gilt, zu überdenken – auch wenn er weiß, dass er sich damit nicht überall Freunde macht. Den Grundgedanken, dass man von der Tallage aus kein Windrad sehen sollte, hält er nicht per se für falsch. Denn natürlich sei es wichtig, den Naturpark zu schützen. Diese Höhenbeschränkung dann aber flächendeckend anzuwenden, ist aus seiner Sicht keine Lösung. Er plädiert für eine Einzelfallprüfung. Weitere Hürden für Windkraftanlagen sind die Sperrgebiete, die sich etwa durch die militärischen Anlagen in Neuburg und Manching auch auf den Landkreis auswirken. „Das ist aber alles in den Griff zu bekommen“, sagt er. Weber würde gerne vermeiden, dass er in einigen Jahren viele einzelne Windräder wild verteilt im Landkreis sieht. Das helfe niemandem.

Die Bürgermeister wachrütteln
Deswegen will er jetzt die Bürgermeister wachrütteln und auf das Thema aufmerksam machen. Es gelte, gemeinsam einen Regionalplan zu entwickeln, wo Windräder entstehen können, am liebsten gleich ein ganzer Windpark, je nach Größe mit mindestens fünf bis zu 25 Anlagen. Weber verweist auf das Vorzeigeprojekt im Raitenbucher Forst, wo vor wenigen Jahren der größte Waldwindpark Bayerns entstand. Weber zählt weitere Vorteile der Windenergie wie den relativ geringen Flächenverbrauch im Vergleich zu Photovoltaikanlagen auf. Er sieht zudem Anknüpfungspunkte mit der Wasserstoffregion Ingolstadt. Bei einem Windpark mit vielen Anlagen könnte überschüssiger Strom zur Produktion von Wasserstoff verwendet werden. „Die Uhr tickt“, sagt Weber und will aufs Tempo drücken. Denn im Gegensatz zu manchen Investoren haben die Verantwortlichen im Landkreis noch keinen fertigen Plan in der Schublade.

EK Samstag/Sonntag, 12./13. Februar 2022

 

THI Fachtagung: Wärmewende mitgestalten – Optimierung von Wärmenetzen

Eine Veranstaltung des Instituts für neue Energie-Systeme

Die Energiewende in Deutschland kann nur mit einer Umsetzung der Wärmewende gelingen. Wärmenetze auf Basis Erneuerbarer Energien können hierbei einen entscheidenden Beitrag leisten. Auch bereits bestehende Wärmenetze bieten oftmals noch ein Optimierungspotential hinsichtlich ihrer Effizienz.

Sie möchten gerne wissen wo das Optimierungspotential bei Wärmenetzen liegt und welche Stellschrauben betrachtet werden müssen?

Wir vom Institut für neue Energie-Systeme laden Sie herzlich zu unserer digitalen Fachtagung „Wärmewende mitgestalten – Optimierung von Wärmenetzen“ ein.
Neben dem theoretischen Hintergrund zur Thematik möchten wir Ihnen vor allem auch praktische Erfahrungen unserer Netzwerkpartner sowie umgesetzte Projekte präsentieren.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Agenda

16:45 – 16:50
Offizielle Begrüßung
Prof. Dr.-Ing. Tobias Schrag (Institut für neue Energie-Systeme, THI)

16:50 – 17:00
Vorstellung Projekt EffNet
Prof. Dr.-Ing. Tobias Schrag (Institut für neue Energie-Systeme, THI)

17:00 – 17:30
Das optimierte Wärmenetz: Schlüssel zu einer energieeffizienten Wärmeerzeugung
Niels Alter (C.A.R.M.E.N. e.V.)

17:30 – 18:15
Projekt OREWA:
Vorstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Optimierung von Wärmenetzen –
Erläutert an einem Praxisbeispiel
Sebastian Blab (ENERPIPE GmbH)
Anna Vannahme (Institut für neue Energie-Systeme, THI)

18:15 – 18:45
Netzerweiterung mit Rücklaufauskühlung – Chancen und Herausforderungen
erläutert an Beispielen aus der Praxis
Thilo Jungkunz (belence energy GmbH)

18:45 – 19:30
„Get-Together“

 

 

 

 

 

 

 

 

Transparenz in der Klimadebatte

Wie Energiewende gelingt und welches Land zu welcher Uhrzeit welche Art von Strom produziert. 112 Regionen zeigt die von der Kopenhagener Datenfirma Tomorrow programmierte App. Mit einem Klick auf den entsprechenden Punkt auf der Karte öffnet sich der Zugang zu einer visuell übersichtlichen Datensammlung. Es wird nicht nur der Gesamtausstoß an CO2 angegeben, sondern auch, aus welchen Energiequellen sich dieser ergibt. Stündlich kann man den jeweiligen Anteil von erneuerbaren Energien im Strommix zurückverfolgen.

„electricityMap“

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Quelle: Steingarts Morning Briefing   –   Media Pioneer Publishing AG
vom 23.09.2021                           –  news@news.gaborsteingart.com

Newsletter Header Morning Briefing

Keine Einkommenssteuer für PV-Anlagen bis 10 kW

BMF Schreiben von 02-06-2021 – Gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-Photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-Blockheizkraftwerken

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben an die Oberen Landesbehörden der Länder festgestellt, dass für einen Betrieb von kleineren PV-Anlagen keine generelle Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist. Die Solarstromerzeugung kann demnach als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei deklariert und Einnahmen nicht mehr zwingend in der EInkommenssteuererklärung angegeben werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Finanzämter sollen aufwändige, streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen PV-Anlagen zukünftig vermeiden dürfen.

Das ist verständlich, denn tatsächlich entwickelt sich die sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom immer mehr zum Problem. Die Einnahmen sind so gering, dass ein wirtschaftlicher Betrieb oft nicht mehr möglich ist. Auch in Kombination mit hohem Eigenverbrauch wird es häufig eng, so dass sogar schon einige Städte mit Förderprogrammen weiterhelfen.

Für wen gelten die neuen BMF-Regelungen?

Die PV-Anlagen dürfen nicht größer als 10 kWp sein und müssen auf “einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert” sein. Ein eventuell vorhandenes häusliches Arbeitszimmer und Gästezimmer, die nur gelegentlich vermietet werden, sind unschädlich, sofern für die Miete nicht mehr als 520 €/Jahr eingenommen wird. Gleiche Regelungen gelten auch für kleine Blockheizkraftwerke bis einschließlich 2,5 kWp.

Die Anlagen müssen nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen worden sein.

Was müssen die Anlagenbetreiber tun?

Es muss ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden, der ohne weitere Prüfung durch das Finanzamt die gewünschte Einstufung als Liebhaberei bewirken soll. Der Antrag soll für den Einkommenssteuer-Veranlagungszeitraum und dann auch für die Folgejahre gelten.

Dieses Verfahren ist eine deutliche Vereinfachung.  Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) muss nicht mehr abgegeben werden. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, z.B. aus der EEG-Einspeisevergütung, werden in der Einkommensteuer somit nicht mehr berücksichtigt, ebenso spielt der Selbstverbrauch bei den Anlagen mit Eigenstromnutzung/Überschusseinspeisung bei der Einkommenssteuer keine Rolle mehr.

Wer eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kann und die Steuervorteile der Abschreibung weiterhin nutzen möchte, dem bleibt der Weg frei.  Der neue BMF-Hinweis beinhaltet ein Wahlrecht und keine grundsätzliche Einstufung des PV-Betriebs als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei.

Umsatzsteuerverfahren bleibt bestehen

Achtung: Das Umsatzsteuerverfahren ist vom BMF-Schreiben nicht betroffen. Sofern Anlagenbetreiber nicht von der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ Gebrauch gemacht haben, bleibt es beim verabredeten Vorsteuerabzugsverfahren. Sowohl auf die Einspeisevergütung als auch auf den geldwerten Vorteil der Eigenversorgung muss die anteilige Umsatzsteuer entrichtet werden. An diesen steuerlichen Status ist man 5 Jahre lang gebunden.

Die SFV-Infostelle Amberg / Amberg-Sulzbach hat in mehreren Infoblättern wichtige Steuerinfos für PV-Betreiber zusammengestellt. Die Merkblätter stehen hier zur Verfügung.

Quelle: BMF und sfv